{"id":7817,"date":"2021-12-14T14:35:53","date_gmt":"2021-12-14T13:35:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fieger-lamellenfenster.de\/?page_id=7817"},"modified":"2021-12-14T14:58:34","modified_gmt":"2021-12-14T13:58:34","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fieger-lamellenfenster.de\/es\/gtc\/","title":{"rendered":"Unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<!--themify_builder_content-->\n<div id=\"themify_builder_content-7817\" data-postid=\"7817\" class=\"themify_builder_content themify_builder_content-7817 themify_builder tf_clear\">\n    \t\t\t<!-- module_row -->\n\t<div  data-lazy=\"1\" class=\"module_row themify_builder_row tb_i9ky406 tb_first tf_w tf_clearfix\">\n\t    \t\t\t<div class=\"row_inner col_align_top tb_col_count_1 tf_box tf_rel\">\n\t\t            <div  data-lazy=\"1\" class=\"module_column tb-column col-full tb_dkox406 first\">\n                                                        <div class=\"tb-column-inner tf_box tf_w\">\n                        \t<div  data-lazy=\"1\" class=\"module_subrow themify_builder_sub_row tb_6zsn865 tf_w tf_clearfix\">\n\t    \t\t\t<div class=\"subrow_inner col_align_top tb_col_count_1 tf_box tf_w\">\n\t\t            <div  data-lazy=\"1\" class=\"module_column sub_column col-full tb_a353866 first\">\n                                                        <div class=\"tb-column-inner tf_box tf_w\">\n                        <!-- module text -->\n<div  class=\"module module-text tb_6tm6373   \" data-lazy=\"1\">\n        <div  class=\"tb_text_wrap\">\n    <section class=\"page__section page__section--content\"><h2>Unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2><h3>1. Allgemeines<\/h3><p>Die nachfolgenden AGB gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Werklieferungsvertr\u00e4ge \u00fcber die Lieferung von Lamellenfestern und diesbez\u00fcglichem Zubeh\u00f6r. Es gelten ausschlie\u00dflich unsere AGB. Abweichende AGB unserer Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. Unsere AGB sind auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge anzuwenden, auch wenn wir nicht ausdr\u00fccklich auf die AGB Bezug nehmen. Wir weisen ausdr\u00fccklich darauf hin, dass derartige Werkliefervertr\u00e4ge keine Bauleistungen darstellen und daher bauvertragliche Regelungen, wie beispielsweise Werkvertragsrecht oder VOB, keine Anwendung finden.<\/p><h3>2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt<\/h3><p>a) Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zustande. Ma\u00dfgebend f\u00fcr den Inhalt des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung, sofern der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich, per Telefax oder E-Mail widerspricht. Dies gilt auch bei Abweichungen zwischen Bestellung und Auftragsbest\u00e4tigungen.<\/p><p>b) Muster, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben in Werbung und Angeboten sind unverbindlich.<\/p><h3>3. Preise, Zahlungsbedingungen<\/h3><p>a) S\u00e4mtliche Preise gelten zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden H\u00f6he. Ist der Kunde Verbraucher, so bleibt eine seit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses erfolgte Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer unber\u00fccksichtigt.<\/p><p>b) Bei Vertr\u00e4gen, bei welchen die Lieferung sp\u00e4ter als sechs Wochen nach Vertragsschluss erfolgen soll, ist eine Preiserh\u00f6hung zul\u00e4ssig, wenn sie auf der Ver\u00e4nderung von preisbildenden Faktoren beruht, welche nach Vertragsschluss entstanden ist. Die Preiserh\u00f6hung muss ihrer H\u00f6he nach durch die Ver\u00e4nderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Soweit der Kunde nicht Kaufmann ist, gilt anstelle der sechsw\u00f6chigen Frist eine Frist von vier Monaten. Hiervon unber\u00fchrt bleiben \u00c4nderungen des Angebotspreises, die auf Ab\u00e4nderungen des Lieferumfanges o. \u00c4. auf Wunsch des Kunden nach unserer Auftragsbest\u00e4tigung erfolgen.<\/p><p>c) Die von uns benannten Preise beinhalten anteilig Verpackungs- und Frachtkosten (letztere inklusive Speditionsversicherung) und beziehen sich auf eine Lieferung. Teillieferungen sind nach Absprache m\u00f6glich und werden gesondert behandelt. Weitere von der Auftragsbest\u00e4tigung abweichende Sondervereinbarungen, wie beispielsweise Anlieferung nicht am Sitz des Kunden, sondern an einer Baustelle o. \u00c4., k\u00f6nnen nach R\u00fccksprache getroffen werden. Hierbei werden die Lieferkonditionen neu verhandelt.<\/p><p>d) Auftr\u00e4ge werden entsprechend der Brutto-Gesamtsumme von uns mit einer Forderungsausfallversicherung abgesichert. Bei derart versicherten Auftr\u00e4gen sind unsere Rechnungen, soweit nicht anders vereinbart, binnen 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung gew\u00e4hren wir einen Skontoabzug von 2%. Bei nicht versicherten Auftr\u00e4gen erfolgt Lieferung \u2013 soweit nichts Abweichendes vereinbart ist \u2013 nur gegen Vorkasse oder gegen Stellung einer Bankb\u00fcrgschaft. Wir melden eingehende Bestellungen unverz\u00fcglich unserer Forderungsausfallversicherung und teilen unserem Kunden sodann unverz\u00fcglich mit, ob f\u00fcr den jeweiligen Auftrag Versicherungsschutz besteht oder nicht.<\/p><p>e) Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df der \u00a7\u00a7 273, 320 BGB und \u00a7 369 HGB steht dem Kunden nicht zu; dies gilt nicht, soweit der Kunde nicht Kaufmann ist. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden gegen\u00fcber unseren Anspr\u00fcchen nur dann zu, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p><h3>4. Anlieferung<\/h3><p>a) Die in der Auftragsbest\u00e4tigung (Ziff. 2 a) genannten Liefertermine sind unverbindlich. Bei Lieferengp\u00e4ssen seitens des Glaslieferanten oder anderen Zulieferern kann es im Ausnahmefall zu Verz\u00f6gerungen kommen. Fixtermine bed\u00fcrfen daher einer ausdr\u00fccklichen entsprechenden Vereinbarung. Soweit wir zur Auftragsausf\u00fchrung Unterlagen des Kunden ben\u00f6tigen, kann sich dieser auf eine etwaige Nichteinhaltung der Lieferfrist oder des Lieferdatums nicht berufen, soweit er uns diese Unterlagen nicht so viele Tage vor Lieferdatum bzw. Ablauf der Lieferfrist zur Verf\u00fcgung gestellt hat, wie sie dem Zeitraum der Lieferfrist bzw. dem Zeitraum zwischen unserer Auftragsbest\u00e4tigung und dem vereinbarten Liefertermin liegend entsprechen. Im Falle einer Lieferverz\u00f6gerung kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten, sofern er uns zuvor eine mindestens dreiw\u00f6chige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Werden wir an der Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen durch Ereignisse gehindert, die auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Bruch, Feuer, Wassersch\u00e4den und F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt bei uns oder bei einem unserer Zulieferer, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit. Eine Haftung f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen ist ausgeschlossen, soweit diese auf einer verz\u00f6gerten Materiallieferung durch Zulieferbetriebe beruht.<\/p><p>b) Sobald die Liefergegenst\u00e4nde an unserem Werk versandfertig sind, \u00fcbergeben wir diese dem Transportunternehmen, welches die Anlieferung besorgt. Die Auslieferung erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden. Soweit der Kunde eine schnellere Auslieferung w\u00fcnscht, ist hierf\u00fcr eine ausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung erforderlich. Die hierdurch entstehenden Frachtmehrkosten tr\u00e4gt der Kunde. Ist ein Fixtermin f\u00fcr die Anlieferung vereinbart (Ziff. 4 a), so \u00fcbergeben wir die Ware so rechtzeitig an das Transportunternehmen, dass unter Ber\u00fccksichtigung der \u00fcblichen Lieferzeit von 48 Stunden eine termingerechte Anlieferung erfolgt. Verz\u00f6gerungen der Anlieferung, welche aus der Sph\u00e4re des Transportunternehmens herr\u00fchren, haben wir nicht zu vertreten.<\/p><p>c) Bei Ankunft der Ware am Bestimmungsort ist der Kunde verpflichtet, das Transportmittel sofort zu entladen. Der Kunde hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass am Bestimmungsort alle f\u00fcr die Entladung des Transportmittels erforderlichen Ger\u00e4tschaften (Stapler etc.) vorhanden sind und auch sonstige Umst\u00e4nde (beispielsweise Stra\u00dfen- und Wegeverh\u00e4ltnisse o. \u00c4.) einer Entladung nicht entgegenstehen. Wartezeiten und daraus resultierende etwaige Standgeldanspr\u00fcche des Transportunternehmens oder sonstige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.<\/p><h3>5. Eigentumsvorbehalt<\/h3><p>a) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, \u00fcber die gekaufte Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang zu verf\u00fcgen.<\/p><p>b) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entsprechenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Soweit bei Verbindung unser Eigentum gem\u00e4\u00df \u00a7 947 Abs. 2 BGB untergehen w\u00fcrde, ist der Kunde verpflichtet, eine entsprechende abweichende vertragliche Vereinbarung mit dem Eigent\u00fcmer der Hauptsache herbeizuf\u00fchren, wonach zu unseren Gunsten eine hinreichende dingliche Sicherung verbleibt.<\/p><p>c) Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 5.)<\/p><p>d) zur Sicherung an uns ab. Er ist erm\u00e4chtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns f\u00fcr unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begr\u00fcndet, die Gegenleistung in H\u00f6he unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.<\/p><p>e) Zugriffe Dritter auf die uns geh\u00f6renden Waren und Forderungen sind uns vom K\u00e4ufer unverz\u00fcglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.<\/p><p>f) Die Aus\u00fcbung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p><p>g) Die Waren und die an ihre Stelle getretenen Forderungen d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherung \u00fcbereignet oder abgetreten werden.<\/p><p>h) \u00dcbersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/p><p>i) Im Rahmen des Weiterkaufs der durch Eigentumsvorbehalt gesicherten Ware durch den Kunden auf Kredit an Dritte ist der Kunde verpflichtet, unsere Rechte aus dem vorbenannten Eigentumsvorbehalt durch angemessene Ma\u00dfnahmen zu sichern. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, den Dritten sofort von der Abtretung zu unterrichten und den von uns erkl\u00e4rten Widerruf der Einziehungserm\u00e4chtigung an diesen zu \u00fcbermitteln sowie uns die zur Einziehung der abgetretenen Forderung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zukommen zu lassen. Unser Recht, die Offenlegung der Abtretung selbst gegen\u00fcber den Dritten zu bewirken, bleibt unber\u00fchrt. Soweit der Kunde die ihm gegen den Dritten zustehenden Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware in ein mit diesem Dritten bestehendes Kontokorrentverh\u00e4ltnis aufnimmt, so tritt er hiermit die Kontokorrentforderung gegen den Dritten in voller H\u00f6he an uns ab. Nach erfolgter Saldierung tritt anstelle der Kontokorrentforderung der anerkannte Saldo, der bis zu der \u00f6he des Betrages als uns abgetreten gilt, die die urspr\u00fcngliche Kontokorrentforderung ausmachte. Der Kunde ist verpflichtet, uns \u00fcber s\u00e4mtliche Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich zu informieren, welche die durch den vorliegenden Eigentumsvorbehalt bezweckte Sicherung unserer Forderungen zu gef\u00e4hrden in der Lage sind.<\/p><h3>6. R\u00fccktritt<\/h3><p>Wir sind berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt neben dem Zahlungsverzug des Kunden, dessen Verm\u00f6gensverfall, Gesch\u00e4ftseinstellung, Beantragung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens auch der Erhalt ung\u00fcnstiger Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Kunden, wobei zu Letzterem auch die Ablehnung des Versicherungsschutzes durch unsereForderungsausfallversicherung (gleich aus welchem Grund) z\u00e4hlt. Die gesetzlichen R\u00fccktrittsvorschriften bleiben unber\u00fchrt.<\/p><h3>7. Gefahr\u00fcbergang<\/h3><p>a) Mit \u00dcbergabe der Ware durch uns an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber (\u00a7 447 BGB). Wir weisen jedoch noch einmal ausdr\u00fccklich darauf hin, dass durch uns f\u00fcr jeden Transport eine Transportversicherung (Kaskoversicherung) abgeschlossen wird.<\/p><p>b) Unterbleibt die \u00dcbergabe der Ware an das Transportunternehmen aus Gr\u00fcnden aus der Sph\u00e4re des Kunden, beispielsweise weil dieser Ware erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ben\u00f6tigt oder ausdr\u00fccklich erst eine sp\u00e4tere Anlieferung w\u00fcnscht, so geht die Gefahr bereits mit Eingang der entsprechenden Mitteilung des Kunden bei uns auf den Kunden \u00fcber, fr\u00fchesten jedoch mit Versandbereitschaft der Ware. Ist eine pers\u00f6nliche Abholung durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Personen vereinbart, so teilen wir dem Kunden die Abholbereitschaft der Ware mit. In diesem Fall geht die Gefahr mit Ablauf des Tages auf den Kunden \u00fcber, an welchem diesem die Abholbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde.<\/p><h3>8. Gew\u00e4hrleistung<\/h3><p>a) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverz\u00fcglich nach der Ablieferung zu untersuchen und etwaige M\u00e4ngel schriftlich bei uns anzuzeigen. Bei Lieferung mit Glasbestandteilen sind etwaige Glasbruchsch\u00e4den durch den Kunden bei Entgegennahme unverz\u00fcglich auf dem Lieferschein zu vermerken, s\u00e4mtliche Glasbestandteile sind bei Ablieferung durch den Kunden (ggf. durch \u00d6ffnen der Verpackung) auf ihre Unversehrtheit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Im Falle berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware gegen Lieferung mangelfreier Ware zu ersetzen oder nachzubessern.<\/p><p>b) Erfolgt durch uns binnen einer ordnungsgem\u00e4\u00df gesetzten Frist keine Nachbesserung bzw. Nachlieferung oder schl\u00e4gt nach jeweils ordnungsgem\u00e4\u00dfer Fristsetzung der erste und zweite Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuch fehl, so hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis nach den gesetzlichen Bestimmungen zu mindern; erscheint diese Verweisung auf das Minderungsrecht als unbillig, so steht dem Kunden ein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/p><p>c) Erbringen wir Leistungen bei der M\u00e4ngelsuche, -pr\u00fcfung oder -beseitigung, ohne dass der Vertragsgegenstand mangelhaft gewesen ist, so ist der Kunde zur Erstattung der durch die vorgenannten Ma\u00dfnahmen entstandenen Kosten verpflichtet.<\/p><p>d) Durch Verhandlungen \u00fcber M\u00e4ngelr\u00fcgen verzichten wir nicht auf den sp\u00e4teren Einwand, dass die R\u00fcge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei. Von uns mit der M\u00e4ngelpr\u00fcfung beauftragte Personen sind nicht zur Anerkennung von M\u00e4ngeln oder zur Begr\u00fcndung von Verbindlichkeiten mit Wirkung gegen uns berechtigt.<\/p><p>e) Schadensersatzanspr\u00fcche wegen des Mangels sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grobem Verschulden unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen bzw. sich auf die Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beziehen. Unber\u00fchrt bleiben zudem gesetzliche Anspr\u00fcche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p><p>f) Soweit Nacherf\u00fcllungsarbeiten am Liefergegenstand vorzunehmen sind, muss dieser f\u00fcr uns ohne Weiteres zug\u00e4nglich sein. Hierf\u00fcr erforderliche Hilfsmittel, wie beispielsweise Ger\u00fcste oder Hubsteiger, sind durch den Kunden auf eigene Kosten zu stellen. Soweit nach dem erfolgten Einbau weitere Verbauungsma\u00dfnahmen durch den Kunden erfolgt sind, sind diese auf dessen Kosten f\u00fcr die Zeit der Nacherf\u00fcllungsarbeiten zu entfernen. Soweit durch den Kunden die vorgenannten Voraussetzungen f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung nicht geschaffen werden, sind wir zur Verweigerung der Nacherf\u00fcllung berechtigt und die Rechte des Kunden beschr\u00e4nken sich auf eine Minderung. Die Regelungen der \u00a7\u00a7 275, 439 Abs. 3 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p><h3>9. Haftung<\/h3><p>a) Soweit Schadensersatzanspr\u00fcche nicht nach Ziff. 8. e) ausgeschlossen sind, gilt folgendes:<\/p><p>ab) F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche, gleich aus welchem Haftungsgrund, haften wir nicht f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit, soweit sich die Anspr\u00fcche nicht auf die Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit beziehen. Zudem bleiben Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/p><p>ac) Schadensersatzanspr\u00fcche sind in jedem Fall auf den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt.<\/p><p>ad) Bei Verm\u00f6genssch\u00e4den erfolgt ein Ersatz bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen nur f\u00fcr den Teil des Verm\u00f6gensschadens, welcher einen Betrag von 500,00 EUR \u00fcbersteigt.<\/p><p>b) Der Kunde haftet f\u00fcr die Lesbarkeit und Richtigkeit der an uns \u00fcbergebenen Pl\u00e4ne und Ma\u00dfangaben.<\/p><h3>10. Verj\u00e4hrung<\/h3><p>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche des Kunden aus diesem Vertrag betr\u00e4gt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit nicht \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB Anwendung findet.<\/p><h3>11. Sonstiges<\/h3><p>a) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr beide Parteien ist der Sitz der Firma Fieger Lamellenfenster GmbH. Als Erf\u00fcllungsort f\u00fcr ein etwaiges Nachbesserungsverlangen des Kunden gilt der Sitz des Kunden oder der Ort, wo sich der Vertragsgegenstand derzeit befindet, je nachdem, welcher Ort n\u00e4her zu unserem Sitz belegen ist.<\/p><p>b) F\u00fcr beide Parteien ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten F\u00fcrth im Odenwald; dies gilt nicht, soweit der Kunde kein Kaufmann ist.<\/p><p>c) Die Vertragssprache ist deutsch. Bei Schriftst\u00fccken ist die deutsche Fassung allein ma\u00dfgeblich.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.<\/p><p>Mai 2005<br \/>Fieger Lamellenfenster GmbH<\/p><\/section>    <\/div>\n<\/div>\n<!-- \/module text -->                    <\/div>\n                            <\/div>\n            \t    <\/div>\n\t<\/div><!-- \/themify_builder_sub_row -->\n\t                    <\/div>\n                            <\/div>\n            \t    <\/div>\n\t    <!-- \/row_inner -->\n\t<\/div>\n\t<!-- \/module_row -->\n\t<\/div>\n<!--\/themify_builder_content-->\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen1. AllgemeinesDie nachfolgenden AGB gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Werklieferungsvertr\u00e4ge \u00fcber die Lieferung von Lamellenfestern und diesbez\u00fcglichem Zubeh\u00f6r. Es gelten ausschlie\u00dflich unsere AGB. Abweichende AGB unserer Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. 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